Beantragung Autismus-Therapie/Jugendhilfe

📝 Checkliste: Antrag auf Kostenübernahme für Autismus-Therapie (§ 35a SGB VIII)

1. 📋 Formale Unterlagen für den Antrag

  • Formloser Antrag: Ein kurzes, schriftliches Anschreiben an das zuständige Jugendamt/Sozialamt mit der Bitte um "Gewährung von Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII zur Finanzierung einer Autismus-Therapie".

  • Kopie der Geburtsurkunde: Nachweis der Identität des Kindes.

  • Meldebescheinigung: Nachweis des Wohnsitzes (für die Zuständigkeit des Amtes).

  • Krankenversichertenkarte: Kopie der Versichertenkarte des Kindes.

2. 🏥 Medizinische Nachweise (Unbedingt erforderlich)

  • Ausführlicher KJP-Diagnosebericht: Dies ist der wichtigste Nachweis. Er muss die gesicherte ASS-Diagnose und die Feststellung der seelischen Behinderung bzw. der drohenden seelischen Behinderung enthalten. Einige Jugendämter legen hier gesonderten Wert darauf, dass eine IQ-Testung dabei ist, bei uns war das zum Beispiel der Fall.

  • Stellungnahme des Therapeuten: Ein vorläufiges Konzept oder eine Bestätigung der Autismus-Ambulanz/Praxis, dass sie das Kind therapieren würden, inklusive einer groben Schätzung des Stundenumfangs und der Kosten. Dies war bei uns nicht nötig, ich habe aber nachgereicht, dass eine Übernahme auf die Warteliste für einen Therapieplatz erst dann möglich ist, wenn die Kostenübernahmebestätigung seitens des Jugendamtes vorliegt.

  • Aktuelle ärztliche Atteste: Berichte von Kinderarzt oder Neurologen, die die Schwere der Symptomatik und ggf. Komorbiditäten (z.B. ADHS, Angststörung) bestätigen.

3. 📝 Ergänzende Dokumente zur Begründung der Notwendigkeit

  • Schulbericht / Kita-Bericht: Nachweise über massive Probleme im Gruppensetting, Schulverweigerung (Schulängste), Integrationsbedarf oder Aussagen zur fehlenden Gruppenfähigkeit. (Betonung der akuten Dringlichkeit.) Dies würde ich unbedingt direkt mit anfügen, da es sonst angefordert wird und es mehr Wartezeit gibt.

  • Bestehende Therapieberichte: Berichte von Logopädie oder Ergotherapie, die den Teilhabebedarf belegen.

  • Protokolle der Krisen/Meltdowns (Optional): Kurze, stichpunktartige Aufzeichnungen, die die Dringlichkeit der Situation und die Überforderung des häuslichen Systems belegen. Hier verweise ich wieder auf das Pflegetagebuch.

  • Kopie des SBA (falls vorhanden): Nachweis des Grads der Behinderung (GdB), der die Notwendigkeit der Eingliederungshilfe unterstreicht.

  • Wenn vorhanden Unterlagen zum Pflegegrad (Gutachten, Bewilligung) mitschicken.

4. ✅ Das Vorgehen beim Jugendamt

  1. Antrag einreichen: Schicke alle Dokumente per Einschreiben oder gib sie persönlich gegen Empfangsbestätigung ab, optional ist auch per Mail möglich. Warte unbedingt eine Eingangsbestätigung ab.

  2. Prüfung: Das Jugendamt wird die Unterlagen prüfen und wahrscheinlich einen Gutachter (i.d.R. einen Arzt des Gesundheitsamtes) beauftragen, die Notwendigkeit der Hilfe zu beurteilen. Oftmals sind es auch externe Unternehmen, die mit der Begutachtung beauftragt werden.

  3. Hilfeplangespräch: Du wirst zu einem Gespräch eingeladen, oftmals findet dies auch bei Euch zu Hause statt. Betone hier die Schwere und die Alltagseinschränkung (insbesondere die PDA-Problematik, die zu Schulängsten führt).

  4. Bescheid: Das Amt erlässt einen Bescheid über die Kostenübernahme (Umfang und Dauer der Bewilligung).

Ergänzung zum Thema Jugendamt / Eingliederungshilfe

⚠️ Wichtiger Hinweis: Regionale Unterschiede und Rechtsberatung zur Kostenübernahme

Obwohl das Sozialgesetzbuch (SGB VIII) die bundesweit gültige rechtliche Grundlage für die Eingliederungshilfe bildet, können die Zuständigkeiten und die Bewilligungspraxis der Autismus-Therapie regional stark variieren. Die Grenze zwischen Jugendamt und Sozialamt, sowie die Auslegung der Notwendigkeit der Therapie, kann je nach Bundesland oder Landkreis unterschiedlich gehandhabt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die hier bereitgestellten Informationen keine Rechtsberatung darstellen. Bei einer Ablehnung des Antrags oder einem unzureichenden Bewilligungsumfang ist es dringend ratsam, sich zeitnah an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder an eine unabhängige Beratungsstelle (z.B. EUTB-Stellen) zu wenden. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Ansprüche fristgerecht geltend gemacht werden und das Kind die notwendige Unterstützung erhält.

Persönliche Anmerkungen

Bei uns in NRW (also in unserem Landkreis) beantragt man die Jugendhilfe. Dies beinhaltet sowohl die Autismus-Therapie, als auch die Schulbegleitung. Man muss bei uns also in den Antrag schreiben, was man braucht. Daher ist es also ratsam eine Schulbegleitung nur dann zu beantragen, wenn die Schule ebenfalls der Meinung ist, dass dies benötigt wird.